RECESSAN Salbe 10 g
Abb. ähnlich
PZN | 03646553 |
Anbieter | Chem. Fabrik Kreussler & Co. GmbH |
Packungsgröße | 10 g |
Packungsnorm | N1 |
Darreichungsform | Salbe |
Produktname | Recessan |
Monopräparat | ja |
Wirksubstanz | Macrogol-9-laurylether |
Rezeptpflichtig | nein |
Apothekenpflichtig | ja |
Art der Anwendung?
Bringen Sie das Arzneimittel in die Mundhöhle ein.
Oder: Tragen Sie das Arzneimittel auf das Zahnfleisch auf. Zur Behandlung von Druckstellen: Tragen Sie das Arzneimittel auf die Zahnprothese oder auf die Zahnspange auf.
Nach der Behandlung sollte 1 Stunde weder gegessen noch getrunken werden.
Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 1 Woche anwenden, wenn keine Besserung der Beschwerden nach dieser Zeit eingetreten ist.
Überdosierung?
Wird das Arzneimittel wie beschrieben angewendet, sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.
Anwendung vergessen?
Setzen Sie die Anwendung zum nächsten vorgeschriebenen Zeitpunkt ganz normal (also nicht mit der doppelten Menge) fort.
Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.
Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Alle Altersgruppen | eine ausreichende Menge | 3-6 mal täglich | verteilt über den Tag |
Der Wirkstoff wirkt örtlich schmerzstillend und juckreizstillend indem er die Nervenbahnen blockiert, die den Schmerzreiz und den Juckreiz registrieren und zum Gehirn weiterleiten. Dadurch wird der Schmerz und der Juckreiz schwächer wahrgenommen. Außerdem wird die Kälte-, Wärme- und Druckempfindlichkeit herabgesetzt.
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.
Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Für das Arzneimittel sind nur Nebenwirkungen beschrieben, die bisher nur in Ausnahmefällen aufgetreten sind.
Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
- Vorsicht bei Allergie gegen Gewürze, wie z.B. Anis, Beifuß, Dill, Fenchel, Karotte, Koriander, Kümmel, Paprika, Petersilie, Sellerie und Tomaten!
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.