LEBEWOHL Hühneraugen Pflaster extra stark einges. 8 St
Abb. ähnlich
PZN | 07798053 |
Anbieter | lebewohl-Fabrik GmbH & Co. KG |
Packungsgröße | 8 St |
Darreichungsform | Pflaster |
Produktname | Lebewohl Hühneraugenpflaster extra stark |
Rezeptpflichtig | nein |
Apothekenpflichtig | nein |
Art der Anwendung?
Kleben Sie das Arzneimittel auf die betroffene Hautstelle auf. Das Arzneimittel sollte 24-36 Stunden auf der Hautstelle bleiben. Schützen Sie die umliegende Haut mit einer fetthaltigen Salbe oder Paste. Lassen Sie sich zur Anwendung von Ihrem Arzt oder Apotheker beraten. Vermeiden Sie den versehentlichen Kontakt mit Augen und Schleimhäuten.
Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 10 Tage anwenden, wenn keine Besserung der Beschwerden nach dieser Zeit eingetreten ist oder wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern.
Überdosierung?
Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.
Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.
Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene | 1 Pflaster | im Abstand von 24-36 Stunden | unabhängig von der Tageszeit |
Die Kombination der Wirkstoffe weicht die obere Hornschicht der Haut auf. Übermäßige Verhornungen lassen sich so entfernen.
Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Geschädigte Hautz.B.
- Wunde
- Hautentzündung mit Juckreiz und Rötung (Ekzem)
Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Eingeschränkte Nierenfunktion
Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 12 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.
Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Für das Arzneimittel sind nur Nebenwirkungen beschrieben, die bisher nur in Ausnahmefällen aufgetreten sind.
Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
- Wollwachsalkohole (z. B. Wollwachs, Lanolin) können Hautreizungen (z.B. Kontaktdermatitis) hervorrufen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.